vom 17. Oktober 1919
Nachdem der am 10. September 1919 in Saint-Germain-en-Laye unterzeichnete Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und den alliierten und assoziierten Mächten sowie die dazugehörigen am gleichen Tage unterzeichneten Erklärungen und ein Protokoll, welche also lauten:
mittels Beschlusses vom 17. Oktober 1919 die verfassungsmäßige Genehmigung der Nationalversammlung der Republik Österreich erhalten haben, erklärt der Präsident dieser Nationalversammlung, als oberster, durch die Verfassung der Republik zu deren Vertretung nach außen berufener Volksbeauftragter, den vorstehenden Vertrag, die beiden Erklärungen und das Protokoll ihrem ganzen Inhalte nach als ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich, sie gewissenhaft zu erfüllen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Präsidenten der Nationalversammlung unterfertigt, vom Staatskanzler, zugleich in seiner Eigenschaft als Staatssekretär für Äußeres, gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Im Namen der Republik Österreich.
Der Präsident der Nationalversammlung:
Seitz m.p.
Der Staatskanzler, zugleich Staatssekretär für Äußeres:
Renner m.p.
Fink m.p.
Eldersch m.p.
Ramek m.p.
Reisch m.p.
Zerdik m.p.
Stöckler m.p.
Deutsch m.p.
Hanusch m.p
Lowenfeld-Ruß m.p.
Paul m.p.
Mayr m.p.
Ellenbogen m.p.
Verlautbarung
Der vorstehende Staatsvertrag ist am 16. Juli 1920 in Kraft getreten.
Der Staatsvertrag wurde bisher außer von der Republik Österreich von dem Britischen Reich, Frankreich, Italien, China, Griechenland, Siam, dem Serbisch-kroatisch-slowenischen Staat und der Tschecho-Slowakei genehmigt.
Wien, am 19. Juli 1920
Der Vorsitzende des Kabinettsrates und Leiter der Staatskanzlei:
Mayr m.p.
Der Staatssekretär für Äußeres:
Renner m.p.