Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten

vom 16. Juli 1919

Die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:

Artikel 1.

Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten und dem dazugehörenden Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die militärische Besetzung der Rheinland wird zugestimmt.

Der Friedensvertrag, das Protokoll und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Verkündung vom 12. August 1919 durch das Reichsgesetzblatt Nr. 140

    Berlin, den 16. Juli 1919

Der Reichspräsident
Ebert

Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer


Quellen: Reichsgesetzblatt 1919 S. 687
webmaster@versailler-vertrag.de
rechtlicher Hinweis
© 18. November 2001 - 9. Oktober 2004
HOME            Zurück            Top