Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland
und den alliierten und assoziierten Mächten
vom 16. Juli 1919
Die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
Artikel 1.
Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten und dem dazugehörenden Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die militärische Besetzung der Rheinland wird zugestimmt.
Der Friedensvertrag, das Protokoll und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Verkündung vom 12. August 1919 durch das Reichsgesetzblatt Nr. 140
Berlin, den 16. Juli 1919
Der Reichspräsident
Ebert
Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer