Artikel 27.
Die Grenzen Ungarns werden wie folgt festgesetzt (vergleiche die beigefügte Karte).
1. Gegen Österreich
Von einem Punkte, der ungefähr 1 Kilometer westlich von Antonienhof (östlich
von Kopčany [Kittsee]) zu wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen
Ungarns, Österreichs und der Čechoslovakei bildet,
nach Süden bis zu der ungefähr 8 Kilometer südwestlich von St. Johann gelegenen
Kote 115:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die
Eisenbahnlinie Karlburg-Csorna ganz auf ungarischem Gebiete läßt und westlich
von Kroat. Jahrndorf und Wüst-Sommerein und östlich von Kopčany
(Kittsee), Deutsch Jahrndorf, Niceklsdorf und Andau verläuft;
von dort gegen Westen bis zu einem auf dem Südufer des
Neusiedlersees zwischen Holling und Hidegség zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die südlich von
Pamhagen verläuft, den ganzen Einserkanal sowie die von der Station Mexiko
ausgehende Sekundärbahnlinie bei Ungarn beläßt, den Neusiedlersee kreuzt und
südlich der Insel, auf der sich die Kote 117 befindet, verläuft;
von dort gegen Süden bis zur Kote 265 (Kamenje), ungefähr 2 Kilometer
südöstlich von Nikitsch:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von
Zinkendorf und Nikitsch und westlich von Németpereszteg und Kövesd verläuft;
teilweise Änderung durch das Venediger Protokoll vom 13. Oktober 1921; mit dem die Stadt Ödenburg (nach Volksabstimmung) bei Ungarn verblieben ist.
von dort südwestwärts bis zur Kote 883 (Trott Kö-Gschriebenstein) ungefähr 9
Kilometer südwestlich von Köszeg:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche südöstlich
von Lutzmannsburg (Locsmánd), Olmod (Bleigraben) und Liebing und nordwestlich
von Köszeg, und der von diesem Orte nach Salamonfa führenden Straße verläuft;
von dort südwärts bis zur Kote 234, ungefähr 7 Kilometer nordnordöstlich von
Pinkamindszent:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von
Rechnitz (Rohoncz) und Groß-Nahring (Nagynarda) und westlich von Butsching (Bucsa)
und Dozmat, dann über die Koten 273, 260 und 241 verläuft;
von dort in einer im allgemeinen südwestlichen Richtung bis zur Kote 353,
ungefähr 6 Kilometer nordnordöstlich von Szentgotthárd:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die zwischen
Moschendorf (Magysároslak) und Pinkamindszent südlich der Dörfer Hagendorf (Karacsfa),
Deutsch-Biding (Németbükkös) und Reinersdorf (Zsámánd), dann über die Kote 323
(Hochkogel) verläuft;
von dort gegen Südwesten bis zu einem Punkte, der auf der Wasserscheide
zwischen den Flußgebieten der Raab und der Mur, ungefähr 2 Kilometer östlich von
Tonka (Toka) zu wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen Österreichs,
Ungarns und des serbisch-kroatisch-slovenischen Staates bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich der
Dörfer Heiligenkreuz (Rabakeresztúr), Deutsch-Minihof (Nemetlak) und Mogersdorf
(Nagyfalva) und westlich der Straße Radkersburg-Szentgotthárd, hierauf über die
Kote 353 (Jankeberg) verläuft.
2. Gegen den serbisch-kroatisch-slovenischen Staat:
Von dem vorbezeichneten Punkte gegen Osten bis zur Kote 313, ungefähr 10
Kilometer südlich von Szentgotthárd:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche im
allgemeinen der Wasserscheide zwischen dem Flußgebiete der Raab im Norden und
jenem der Mur im Süden folgt;
von dort südwärts bis zur Kote 295 (ungefähr 16
Kilometer nordöstlich von Sobota [Muraszombat]):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich der
Orte Velké Dolany (Nagydolany), Orihodos samt seiner Eisenbahnstation, Kapornak,
Domonkosfa und Kiszerdahely und westlich von Kotormany und Szomorocz sowie über
die Koten 319 und 291 verläuft;
von dort südostwärts bis zur Kote 209,
ungefähr 3 Kilometer westlich von Nemesnép:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche im
allgemeinen der Wasserscheide zwischen dem Flußgebiete der Nemesnép im Norden
und der Kobilja (Kebele) im Süden folgt;
von dort südsüdostwärts bis zu einem
an der Lendava (Lendva) südlich der Kote 265 zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich der
Orte Kebeleszentmarton, Zsitköcz, Göntérháza, Hidveg, Csente und Pincze und
westlich von Lendvajakabfa, Bödeháza, Gaborjanháza, Dédes und Lendva-Ujfalu
verläuft;
von dort nach Südosten:
der Lauf der Lendava (Lendva) stromabwärts;
weiters der Lauf der Mur stromabwärts;
weiter bis zum
Treffpunkte mit der ehemaligen Grenze zwischen Ungarn und Kroatien-Slavonien,
ungefähr 1500 Meter oberhalb der Eisenbahnbrücke von Gyekennyes nach Kopřivnic
(Koproncza):
der Lauf der Drau stromabwärts;
von dort nach
Südosten bis zu einem ungefähr 9 Kilometer östlich von Dolní Miholjac (Miholjacdolny)
zu wählenden Punkte:
die ehemalige administrative Grenze zwischen Ungarn und
Kroatien-Slavonien mit der Korrektur, daß die Eisenbahn von Gyekennyes nach
Barča einschließlich der Station in Gola ganz auf ungarischem Gebiete belassen
wird;
von dort nach Osten bis zur Kote 93, ungefähr 3 Kilometer südwestlich
von Baranyavar:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche nördlich
der Orte Torjancz, Löcs und Benge und südlich von Kassad Beremend samt dessen
Eisenbahnstation und Illocska verläuft;
von dort nordostwärts bis zu einem im
Laufe der Donau ungefähr 8 Kilometer nördlich der Kote 169 (Kisköszeg) zu
wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche östlich von
Iván-Darda, Sarok, Udvar und Isabellaföld (samt Eisenbahnstation) westlich von
Baranyavar und Föherczeglak verläuft und die diese beiden Orte verbindende
Eisenbahn bis zur Gabelung unmittelbar nördlich von Baranyavar und Dalyok beim
serbisch-kroatisch-sloveniscen Staate beläßt;
von dort ostsüdostwärts bis zu
einem Punkte im Laufe der Kigyos, ungefähr 3 Kilometer ostsüdöstlich von der
Station Bacsmadaras:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche zwischen
den Orten Santova (Herczegszántó) und Bereg verläuft und weiter im allgemeinen
dem Laufe der Kigyos folgt, aber nordwärts von Ridica abbiegt;
von dort
ostnordostwärts bis zu einem im toten Arme der Theiß, ungefähr 5½
Kilometer ostnordöstlich von der Station in Horgos zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche südlich von
Kun-Bajaverläuft, die Eisenbahn von Subotic (Szabadka) nach Bácsalmás etwa 1500
Meter östlich der Station Csikeria und die Eisenbahn von Subotic (Szabadka)
nach Kiskunhalas ungefähr 3 Kilometer südlich der Station Kelebia schneidet und
nördlich von Horgos und dessen Station und südlich von Röszke-Szentmilhálytelek
verläuft;
von dort südostwärts bis zur
Theiß:
die Mittellinie des toten Armes;
von dort stromaufwärts etwa 5 Kilometer weit bis zu
einem im Gelände noch zu bestimmenden Punkte:
der Lauf der Theiß;
von
dort im allgemeinen ostwärts bis zu einem Punkte, der ungefähr 4 Kilometer
südwestlich der Station in Kiszombor, annähernd ostsüdöstlich von der Kote 84
und südsüdwestlich von der Kote 83 zu wählen ist und den Treffpunkt der drei
Grenzen Rumäniens, Ungarns und des serbisch-kroatisch-slovwenischen Staates
bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche zwischen
den Orten Gyala und Ószentivany und zwischen Stará Beba (Obeb) und Kübekaza
verläuft.
3. Gegen Rumänien:
Von dem vorbezeichneten Punkte ostnordostwärts bis
zu einem Punkte, der an der Maruša (Maros) ungefähr 3½ Kilometer oberhalb der
Eisenbahnbrücke von Makov (Makó) nach Segedín (Szeged) zu wählen ist:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie;
von dort südöstlich, dann nordöstlich bis zu einem
ungefähr 1 Kilometer südlich der Station Nagylak zu wählenden Punkte:
der Lauf des Flusses Maruša (Maros) stromaufwärts;
von dort nordostwärts bis zu dem Ausläufer der
administrativen Grenze zwischen den Komitaten Csanad und Arad nordnordwestlich
von Nemetpereg:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche zwischen
Nagylak und der Eisenbahnstation verläuft;
von dort ostnordostwärts bis zu einem zwischen
Battonya und Tornya zu wählenden Punkte:
diese nördlich von Nemetpereg und Kispereg verlaufende
administrative Grenze;
von dort bis zur
Kote 123 (etwa 1200 Meter östlich von Magosliget), die den Treffpunkt der drei
Grenzen Ungarns, Rumäniens und der Čechoslovakei (Podkarpatská Rus) bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche westlich
von Nagyvarjas, Kisvarjas und Nagyiratos, östlich von Dombegyháza, Kevermes und
Elek, westlich vonOttlaka, Nagypél, Gyula-Varsand, Ant und Illye, östlich von
Gyula, Gyulavári und Kötegyán verläuft, die Eisenbahnlinie von Nagyszalonta nach
Gyula etwa 12 Kilometer von Nagyszalonta zwischen den beiden Gabelungen schnedet,
die durch die Kreuzung dieser Eisenbahn mit der Eisenbahn von Szeghalom nach
Erdögyarak gebildet werden, dann östlich von Mehkereg, westlich von Nagyszalonta
und Marcziháza, östlich von Geszt, westlich von Atyas, Olách-Szt. Miklos und
Rojt, östlichvonUgra und Harsány, westlich von Körösszeg und Körös-Tarján,
östlich von Szakal und Berek-Böszörmény, westlich von Bors, östlich von Artánd,
westlich von Nagyszántóm östlich von Nagykereki, westlich von Pelbarthida und
Bihardiószeg, östlich von Kismarja, westlich von Csokály, östlich von Nagyléta
und Almosd, westlich von Érselind, östlich von Bagamér, westlich von Erkenéz und
Ermihályfalva, östlich von Szentgyörgyabrány und Peneszlek, westlich von
Szabniszló, Bere-Csomaköz, Feny, Csanalos, Börvely und Domahida, östlich von
Vállaj, westlich von Csengerbags und Ovári, östlich von Csengerujfalu, westlich
von Dara, östlich von Csenger und Komlódtótfalu, westlich von Pete, östlich von
Nagygécz, westlich Szarazberek, östlich von Mehtelek, Gárbolcu und Nagyhodos,
westlichvonFertösalmas, östlich von Kishodos, westlich von Nagypalad und östlich
von Kispalad und Magosliget verläuft.
4. Gegen die Čechoslovakei:
Von der
vorbezeichneten Kote 123 gegen Nordwesten bsi zu einem im Laufe des Batar
ungefähr 1 Kilometer östlich von Magosliget zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie;
von dort der Lauf des Batar stromabwärts;
von dort bis zu einem unterhalb des Dorfes Badaló
nahe bei diesem Dorfe zu wählenden Punkte:
der Lauf der Theiß stromabwärts;
von dort nordnordwestlich bis zu einem im Gelände
nordöstlich von Darósz zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zubestimmende Linie, welche die Orte
Badoló, Csoma, Macsola, Asztely und Déda auf dem ruthenischen Gebiete des
čechoslovakischen Staates und die Orte Beregsurány und Darósz auf ungarischem
Gebiete beläßt;
von dort nordwestlich bis
zum Zusammenflusse der Černá Voda (Fekete Viz) mit der Csaronda:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die
Kote 179 verläuft und dieOrte Mezökaszony, den Hof Lonyay, den Hof Degenfeld,
Hetyen, den Hof Horvathi, den Hof Komjathy auf ruthenischem und die Orte Kerek
Gorondtánya, Berkitánja und Barabás auf ungarischem Gebiete beläßt;
von dort bis zu einem auf der administrativen
Grenze zwischen denKomitaten Szabolcs und Bereg zu wählenden Punkte;
der Lauf der Csaronda stromabwärts;
von dort nach Westen bis zu dem Punkte, wo die
vorbezeichnete Grenze vom rechten Ufer kommend den Lauf der Theiß schneidet:
ein im Gelände noch zu bestimmende Linie;
von dort stromabwärts bis zu einem ostsüdöstlich
von Tárkány zu wählenden Punkte:
der Lauf der Theiß;
von
dort im ganzen westwärts bis zu einem Punkte im Laufe der Ronyva ungefähr 3700
Meter westlichvonder Brücke zwischen der Stadt und Eisenbahnstation Slovenské
Nové Mesto (Sátorakyaújhely):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche der
Čechoslovakei die Orte Tárkány, Perbeník, Örös, Kiskövesd, Bodrogszerdahely,
Bodrogszeg und Borša und Ungarn die Orte Dámócz, Lácza, Rozvágy, Páczin,. Karos,
Felsö-Berecki beläßt, den Bodrog überschreitet und das Gleisdreieck südöstlich
von Slovenské Nové Mesto (Sároralyaújhely) östlich dieser Stadt schneidet, daß
die ganze Eisenbahn Košice-Čop (Csap) auf čechoslovakischem Gebiete belassen
wird;
von dort stromaufwärts bis zu einem
bei der Kote 125 etwa 150 Meter südlich von Mihal'any (Aslómihályi) gelegenen
Punkte:
der Lauf der Ronyva;
von dort nordwestwärts bis zu einem Punkte am Laufe des Hernad auf der Höhe der
Kote 167 am rechten Ufer südwestlich von Nádošt' (Abaujnádasd):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche im
allgemeinen der Linie der Wasserscheide zwischen dem Gebiete der Ronyva im Osten
und der Boszva im Westen folgt, aber derart, daß sie etwa 2 Kilometer östlich
von Pusztafalu verläuft, sichauf der Kote 896 nach Südwesten wendet, auf der
Kote 424 die Straße Košice-Slovenské Nové Mesto (Sátoralja) schneidet und
südlich von Nádošt' verläuft;
von dort bis
zu eienm etwa 1500 Meter südwestlich von Abaújvar zu wählenden Punkte:
der Lauf der Hernad stromabwärts;
von dort nach Westen bis zur Kote 330 ungefähr 1500
Meter südsüdwestlich von Perina:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche der
Čechoslovakei die Orte Miglec (Miglécznémeti) und Perina und Ungarn
Tornyosnémeti beläßt;
von dort nach Westen
bis zur Kote 291 ungefähr 3500 Meter südöstlich von Jánok:
die Linie der Wasserscheide zwischen dem Gebiete der Bodava (Bodva)
im Norden und er Rakacza im Süden, wobei die Straße am Gebirgskamm südöstlich
von Buzita auf dem ungarischen Gebiete belassen wird;
von dort westnordwestwärts bis zur Kote 431
ungefähr 3 Kilometer südwestlich von Turna (Torna):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche der
Čechoslovakei die Orte Janok, Tornahorváti und Bodcacendégi und Ungarn
Tornaszentjakab und Hidvegardó beläßt;
von
dort südwestlich bis zur Kote 365, ungefähr 12 Kilometer südöstlich von Plešivec
(Pelsöcz):
eine im Gelände derart zu bestimmende Linie, daß sie über die
Koten 601, 381 (auf der Straße Rožňava-Edelény [Rozsnyó-Edelény]), 556 und 502
verläuft;
von dort nach Südsüdwesten bis
zur Kote 305, ungefähr 7 Kilometer nordwestlich von Putnok:
die Linie der Wasserscheide zwischen den Gebieten der Slaná (Sajó)
im Westen der Suchá und des Kelemir im Osten;
von dort südsüdwestwärts bis zur Kote 278 südlich
des Zusammenflusses der Slaná (Sajó)und Rimava (Rimá):
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche so
verläuft, daß sie den Bahnhof Banriev (Bánréve) Ungarn beläßt, aber nötigenfalls
auf čechoslovakischem Gebiete die Konstruktion einer Verbindung zwischen den
beiden Eisenbahnen von Plešivec (Pelsöcz) und Lučenec (Losoncz) gestattet;
von dort nach Südwesten bis zur Kote 485, ungefähr
10 Kilometer ostnordöstlich von Salgótarján:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche im
allgemeinen der Linie der Wasserscheide des Gebietes der Rimava (Rima) im Norden
und der Hangoň und Tarna im Süden folgt;
von dort nach Westnordwesten bis zur Kote 727:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche Ungarn die
Orte und die Bergwerke Roveň (Zagyvarona) und Šalgov (Salgó) beläßt und südlich
der Station Somoš (Somosujfalu) verläuft;
von dort nach Nordwesten bis zur Kote 391, ungefähr 7 Kilometer östlich von
Litkovce (Litke):
eine im allgemeinen dem Gebirgskamm folgende, im Nordosten
das Dobroda-Tal begrenzende und über die Kote 446 verlaufende Linie;
von dort nach Nordwesten bis zu einem am Lauf der
Eipel (Ipel, Ipola) unegfähr 1500 Meter nordöstlich von Tarnovce (Tarnócz) zu
wählenden Punkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie. welche über die
Kote 312 zwischen Tarnovce (Tarnócz) und Kalonda verläuft;
von dort nach Südwesten bis zu einem an der
Krümmung der Eipel ungefähr einen Kilometer südlich von Tešmák (Tesmág) zu
wählenden Punkte:
der Lauf der Eipel stromabwärts;
von dort nach Westen bis zu einem am Laufe der
Eipel etwa 1 Kilometer westlich von Tieša (Tésa) zu wählenden Punkte:
eine im Gelände noch derart zu bestimmende Linie, daß sie
südlich von der Station Ipel'ske Šahy (Ipolysag) verläuft und die von Ipel'ske Šahy
(Ipolysag) nach Čata führende Eisenbahn sowie die Zweigstrecke nach Krupina (Korpona,
Karpzen) ganz auf čechoslovakischem Gebiete, dagegen Ungarn die Orte Bernecz und
Tieša (Tésa) beläßt;
von dort südwärts bis
zum Zusammenflusse mit der Donau:
der Lauf der Eipel stromabwärts;
von dort bis zu einem etwa 2 Kilometer östlich von
Antonienhof (östlich von Kopčany [Kittsee]) zu wählenden Punkte:
die Hauptfahrrinne der Donau stromaufwärts;
von dort nach Westen bis zu einem Punkte, der
ungefähr 1 Kilometer westlich von Antonienhof (östlich von Kopčany [Kittsee]) zu
wählen ist und den Treffpunkt der drei Grenzen Österreichs, Ungarns und der
Čechoslovakei bildet:
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie.
Artikel 28.
Die im gegenwärtigen Vertrage beschriebenen Grenzen sind, soweit sie bestimmt sind, auf einer Karte im Maßstabe 1 : 1,000.000 eingezeichnet, die dem gegenwärtigen Vertrage beigeschlossen ist. Im Falle von Abweichungen zwischen Text und Karte ist der Text maßgebend.
Artikel 29.
Den Grenzregelungsausschüssen, deren Zusammensetzung durch den gegenwärtigen Vertrag bestimmt ist oder durch einen Vertrag zwischen den alliierten und assoziierten Hauptmächten und den oder einem der interessierten Staaten, bestimmt werden wird, obliegt es, diese Grenzlinien im Gelände zu ziehen.
Sie besitzen jegliche Machtbefugnis, nicht nur zur Bestimmung der als "im Gelände noch zu bestimmende Linie" bezeichneten Teilstrecken, sondern auch zur Revision der durch Verwaltungsgrenzen bestimmten Teilstrecken (außer hinsichtlich der im August 1914 bestandenen internationalen Grenzen, wo sich die Rolle der Ausschüsse auf die Überprüfung der Grenzpfähle und Grenzsteine beschränken wird), sofern einer der beteiligten Staaten eine solche Revision verlangt und der Ausschuß sie als zweckdienlich anerkennt. In diesen beiden Fällen werden sie es sich angelegen sein lassen, unter tunlichster Berücksichtigung der politischen Grenzen und der örtlichen wirtschaftlichen Interessen den in den Verträgen gegebenen Festlegungen nach Möglichkeit zu folgen.
Die Ausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit. Ihre Entscheidungen sind für die Beteiligten bindend.
Die Kosten der Grenzregelungsausschüsse werden zu gleichen Teilen von den beiden beteiligten Staaten getragen.
Artikel 30.
Wenn die Grenzen durch einen Wasserweg bezeichnet sind, so bedeuten die in den Beschreibungen des gegenwärtigen Vertrages gebrauchten Ausdrücke "Lauf" oder "Fahrrinne" bei nicht schiffbaren Flüssen die Mittellinie des Wasserlaufes oder seines Hauptarmes und bei schiffbaren Flüssen die Mittellinie der Hauptschifffahrtsrinne. Jedoch bleibt es den durch den gegenwärtigen Vertrag vorgesehenen Grenzregelungsausschüssen überlassen, im einzelnen festzusetzen, ob die Grenzlinie den jeweiligen Veränderungen des so bezeichneten Wasserlaufes oder der so bezeichneten Fahrrinne folgen oder endgültig durch die Lage des Wasserlaufes oder der Fahrrinne bei Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages bestimmt werden soll.
Artikel 31.
Die verschiedenen beteiligten Staaten verpflichten sich, den Ausschüssen alle für ihre Arbeiten nötigen Belege zu liefern, insbesondere authentische Abschriften der Protokolle über die Absteckung gegenwärtiger oder früherer Grenzen, alle vorhandenen Karten im großen Maßstab, die geodätischen Daten, die durchgeführten und nicht veröffentlichen Aufnahmen, die Auskünfte über das Austreten der Grenzflußläufe.
Sie verpflichten sich überdies, die Lokalbehörden anzuweisen, den Ausschüssen alle Dokumente zu übermitteln, insbesondere die Pläne, Kataster und Grundbücher, und ihnen auf Verlangen alle Auskünfte über das Eigentum, die wirtschaftlichen Strömungen und andere nötige Informationen zu liefern.
Artikel 32.
Die verschiedenen beteiligten Staaten verpflichten sich, den Grenzregelungsausschüssen, sei es direkt, sei es durch Vermittlung der Ortsbehörden, in allem behilflich zu sein, was die zur Ausführung ihrer Aufgabe nötigen Transporte, Bequartierung, Arbeitskräfte und Materialien (Grenzpfähle, Grenzsteine) betrifft.
Artikel 33.
Die verschiedenen beteiligten Staaten verpflichten sich, den vom Ausschusse aufgestellten trigonometrischen Zeichen, Signalstangen, Grenzpfählen oder Grenzsteinen Achtung zu verschaffen.
Artikel 34.
Die Grenzsteine werden auf Sehweite voneinander aufgestellt; sie werden numeriert und mit ihrem Aufstellungsort und ihrer Nummer auf einem kartographischen Dokument verzeichnet.
Artikel 35.
Die endgültigen Grenzregelungsprotokolle, die Karten und Beilagen werden in drei Urschriften ausgefertigt, von denen zwei den Regierungen der Grenzstaaten, die dritte der Regierung der französischen Republik übergeben werden, welch letztere authentische Ausfertigungen derselben den Signatarmächten des gegenwärtigen Vertrages zugehen lassen wird.